AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der
    TSG Optima Service UG (haftungsbeschränkt)
    (nachfolgend „Anbieter“)
    und ihren Kunden (Unternehmer und Verbraucher).

  2. Der Anbieter erbringt:

    • a) Vertragsmanagement-Dienstleistungen

    • b) Vermittlungsleistungen für Telekommunikations- und Energieverträge

TEIL A – VERTRAGSMANAGEMENT

§2 Vertragsgegenstand Vertragsmanagement

  1. Gegenstand ist die digitale Erfassung, Strukturierung und Überwachung von:

    • Kündigungsfristen

    • Vertragslaufzeiten

    • Prüf- und Pflichtterminen

  2. Der Anbieter schuldet ausschließlich eine organisatorische Überwachungsleistung.

  3. Es erfolgt keine:

    • Rechtsberatung

    • Tarifberatung

    • wirtschaftliche Optimierung

    • Kündigungsdurchführung

  4. Maßgeblich sind ausschließlich die vom Kunden bereitgestellten Informationen.

§3 Mitwirkungspflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

  2. Änderungen, Verlängerungen oder neue Verträge sind unverzüglich mitzuteilen.

  3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eigenständig Vertragsänderungen zu recherchieren.

§4 Leistungsbeginn

Die Leistung beginnt erst nach:

  • Zahlung der vereinbarten Vergütung

  • Bereitstellung der erforderlichen Informationen

§5 Vertrags- und Terminlimits

  1. Die Leistung ist auf die im gebuchten Paket definierte Anzahl aktiver Verträge und aktiver Prüf- bzw. Pflichttermine begrenzt.

  2. Als aktiv gelten Einträge mit zukünftigem Datum oder wiederkehrender Überwachung.

  3. Bei dauerhafter Überschreitung gilt eine Toleranzfrist von 30 Tagen. Danach kann der Anbieter das nächsthöhere Paket abrechnen.

§6 Laufzeit und Kündigung

  1. Flex-Tarife sind monatlich kündbar.

  2. 12-Monats-Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

  3. Kündigungen bedürfen der Textform.

§7 HAFTUNG 

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei:

    • Vorsatz

    • grober Fahrlässigkeit

    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.

  4. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für:

    • nicht übermittelte oder verspätet übermittelte Verträge

    • unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden

    • automatische Vertragsverlängerungen

    • Fristversäumnisse aufgrund verspäteter Informationsübermittlung

    • entgangenen Gewinn

    • mittelbare Schäden

    • Folgeschäden

  5. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Beendigung eines Vertrages.

  6. Die Überwachung stellt keine rechtsverbindliche Fristenberechnung dar, sondern eine organisatorische Erinnerungshilfe.

TEIL B – VERMITTLUNG TELEKOMMUNIKATION & ENERGIE

§8 Vermittlungsleistung

  1. Der Anbieter vermittelt auf Wunsch Verträge im Bereich:

    • Mobilfunk

    • Festnetz

    • Internet

    • Energie

  2. Vertragspartner wird ausschließlich der jeweilige Drittanbieter.

  3. Der Anbieter wird nicht selbst Vertragspartner.

  4. Es gelten ausschließlich die AGB und Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

  5. Der Anbieter haftet nicht für:

    • Vertragsinhalte

    • Preise

    • Tarifänderungen

    • Vertragslaufzeiten

    • Leistungen des Drittanbieters

    • Abrechnungen

    • technische Verfügbarkeit

§9 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

  1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Beim Vertragsmanagement beginnt die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

  3. Mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.

§10 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

§11 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Stand: 03.03.2026